Richtlinien zur Durchführung der Meisterprüfung im Raumausstatter Handwerk (Zusammenfassung) 1.) Ablauf Die auftragsbezogenen Kundenanforderungen werden vom Meisterprüfungsausschuss (MPA) vor der Prüfung festgelegt und möglichst zu Beginn der Meisterprüfungsvorbereitungskurse bekannt gegeben. Somit haben die Prüflinge genügend Zeit, ihr Konzept spätestens 6 Wochen vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Die gegebene Zeitspanne soll ausreichen, damit die Prüflinge Materialien besorgen und gegebenenfalls Änderungen des MPA berücksichtigen zu können. Vom Prüfling werden Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten gefordert. Insbesondere Arbeitsbeschreibungen, Sicherheitsdatenblätter für die Maschinen und Materialien, die verwendet werden, Zeichnungen des Projekts, Zuschnittpläne, die Erstellung eines Angebots sowie einer Rechnung und eine Materialcollage.
Bei der Prüfung muss der Prüfling eine Raumecke (Koje) darstellen und einen realen Raum, wie zum Beispiel ein Hotelzimmer, gestalten.
Die Durchführung des Meisterprojekts sollte den Zeitraum von 7 Arbeitstagen nicht überschreiten. 2.) Fachliche Anforderungen Die fachlichen Anforderungen betreffen den Bodenbelag, das Polstern, die Dekoration, eine Licht-, Sicht-, und Sonnenschutzanlage, sowie Wand- und Deckenflächen.
Beim Bodenbelag gibt es eine Fläche von mindestens 3 m², die mit unterschiedlichen Farben und Materialien zu belegen sind. Die fachlichen Anforderungen für die Polsterung sind, dass sie aufwändig gestaltet sein sollte und zum Beispiel Ziernähte beinhalten, dass eine geeignete Unterfederung enthalten sein sollte und dass das Polsterstück mit einem geeigneten Material bezogen wird. Bei der Dekoration sind mehrere Gestaltungselemente, die erkennen lassen, ob der Prüfling verschiedene Näh- und Vearbeitungstechniken beherrscht, zu fertigen. Außerdem müssen diese Gestaltungselemente drapiert oder angebracht werden. Bei der Herstellung einer Licht-, Sicht-, und Sonnenschutzanlage soll der Prüfling zeigen, dass man praktische und gestalterische Anforderungen verbinden kann. Neben der Fertigung der Anlage beinhaltet die Meisterprüfung auch die Montage der Anlage. Des Weiteren müssen die Prüflinge mindestens 10 m² Wand- und Deckenflächenbearbeiten. Hierbei müssen sie mindestens 2 Techniken anwenden.
Das Meisterprüfungsprojekt wird dann als Gesamtheit bewertet. 3.) Durchführung eines Fachgesprächs Nach den gezeigten Prüfungsleistungen wird ein ca. 30 minütiges Fachgespräch simuliert. Es ist keine mündliche Prüfung, da keine abstrakten Fachfragen Gesprächsgegenstand sind. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er den Ablauf seines Projekts begründen, die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen, sowie mit dem Projekt verbundene Probleme und Lösungen darstellen und neue Entwicklungen berücksichtigen kann.
Der Prüfer nimmt dabei die Rolle eines Fachkollegen bzw. eines Kunden ein. 4.) Bewertung des Fachgesprächs Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewertet, aus der die Gesamtbewertung errechnet wird. 5.) Fachtheoretische Prüfung Im Gegensatz zu der MVO von 1975 ist der zweite Teil, die so genannte fachtheoretische Prüfung nicht mehr abstrakt, sondern besteht aus einem oder mehreren praktischen Fällen. Sie beinhalten drei Handlungsfeldern: der Gestaltung, Fertigungs- und Montagetechnik, der Auftragsabwicklung und der Betriebsführung und Betriebsorganisation. Die unternehmerische Kompetenz des Prüflings soll hierbei im Mittelpunkt der Prüfung stehen. Das Gesamtergebnis besteht aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse in den einzelnen Handlungsfeldern. Es muss mindestens eine ausreichende Prüfungsleistung erreicht werden.
Eine mündliche Prüfung ist im Normalfall nicht vorgesehen, sie findet jedoch in Sonderfällen als Ergänzungsprüfung statt. 6.) Bewertungssystem Die Bewertung erfolgt nach dem 100-Punkte System:
92 –100 Punkte Note 1 (Sehr gut)
81 - 91 Punkte Note 2 (Gut)
67 – 80 Punkte Note 3 (Befriedigend)
50 – 66 Punkte Note 4 (Ausreichend)
30 – 49 Punkte Note 5 (Mangelhaft)
0 – 29 Punkte Note 6 (Ungenügend)
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